ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Lieferung 7%, Dienstleistung 19%) Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn, behält sich die farkas CATERING GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der farkas CATERING GmbH führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).

2. Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

3. Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der der farkas CATERING GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material werden nach den Listenpreisen der farkas CATERING GmbH gesondert berechnet. Reklamation, offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die farkas CATERING GmbH keine Haftung.

4. Änderung der Gästeanzahl

bis zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn – maximal 30 % der vertraglich gebuchten Teilnehmerzahl
bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn – maximal 15 % der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl
bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn – maximal 5% der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl

Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als zehn Prozent ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Auftragnehmer zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftragnehmer trifft ein Verschulden.

5. Zahlung

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% bzw. 75% als Vorkasse auf die vorkalkulierten Gesamtkosten fällig. Der verbleibende Restbetrag sofort nach Erhalt der Gesamtrechnung. Bei allen Aufträgen behält sich die farkas CATERING GmbH das Eigentumsrecht angelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben


6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, oder ihm zurechenbaren Verschuldens, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise die Kosten der Reparatur in Rechnung gestellt.

7. Stornierung

Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei einer Stornierung des Auftrags sind vom Auftraggeber folgende Kosten zu tragen:

mehr als 59 Tage vor Auftragsdatum 20% des kalkulierten Netto-Umsatzes

60 Tage bis 31 Tage vor Auftragsdatum 40% des kalkulierten Netto-Umsatzes

30 Tage bis 15 Tage vor Auftragsdatum 60% des kalkulierten Netto-Umsatzes

weniger als 14 Tage vor Auftragsdatum 85% des kalkulierten Netto-Umsatzes

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Berlin denn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Mit der obigen Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand vom 05.10.2022.

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